Rechtsprechung
BVerwG, 17.06.1994 - 9 B 125.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausstellung des Vertriebenenausweises mangels deutscher Volkszugehörigkeit
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 29.10.1993 - 19 B 92.2007
- BVerwG, 17.06.1994 - 9 B 125.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89
Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der …
Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 9 B 125.94
Sie zeigt jedoch bereits keinen Rechtssatz in dem angegriffenen Urteil auf, der zu dem angeführten Beschluß und dem darin in Bezug genommenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) im Gegensatz stehen könnte.Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß es zur Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit eines Spätgeborenen nicht ausreicht, wenn ihm deutsche Sprachkenntnisse in rudimentärer Form lediglich in früher Kindheit vermittelt worden sind, weil sich die Vermittlung deutschen Volkstums bis zur Selbständigkeit des Spätgeborenen erstrecken muß (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O. S. 52).
- BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92
Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes
Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 9 B 125.94
Durch das Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - (BVerwGE 92, 70) ist geklärt, daß die durch Art. 1 Nr. 5 Buchst. b KfbG neu eingeführte Vorschrift des § 6 Abs. 2 BVFG nach § 100 BVFG in der Fassung des Art. 1 Nr. 40 KfbG auf Personen, die unter den Einreisevoraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG in der Fassung des Art. 1 Nr. 2 Buchst. b KfbG das Vertreibungsgebiet vor dem 1. Januar 1993 verlassen haben, keine Anwendung findet. - BVerwG, 12.11.1991 - 9 B 109.91
Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Volksdeutsche Bekenntnislage
Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 9 B 125.94
Im Hinblick hierauf rügt die Beschwerde zunächst, das Berufungsgericht sei von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67) im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO abgewichen.